Klar, schon wieder zu spät für vieles.
Den Weidenschnitt an der Harlekinweide haben wir total verpasst. Da die Wühlmäuse sie auch von unten angefressen haben, lassen wir ihr eben den oberen Teil.
Wir müssen nun auch, da es nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 verboten ist, zwischen dem 1. März und dem 30. September „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ zu schneiden bzw. „auf den Stock“ zu setzen, um brütende Vögel nicht zu stören.
Nun füttern wir den ganzen Winter zahlreiche Vögel und ich habe ihnen kleinen Weidenkogel in die Sträucher gehängt, nur verschmähen sie die. Ich habe noch kein einziges Vogelnest in unserem Garten entdeckt.